Lebensmittelretter Rhein-Mosel e.V. Lebensmittelretter Rhein-Mosel e.V.
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Rechtsvereinbarung Lebensmittelretter (Eigenerklärung, Verhaltenskodex und Sorgfaltspflichten)

Grundregeln für den Lebensmittelretter Rhein-Mosel e.V.

1. Zweck der Lebensmittelrettung

Lebensmittelretter holen noch genießbare Lebensmittel bei Kooperationsbetrieben ab, um sie vor der Vernichtung zu bewahren.

Die geretteten Lebensmittel sollen vorrangig an soziale Einrichtungen oder bedürftige Menschen weitergegeben werden. Lebensmittel, die danach übrig bleiben, dürfen selbst verbraucht werden.

Gerettete Lebensmittel dürfen nicht verkauft oder als Tauschware verwendet werden, auch nicht in verarbeiteter Form.

2. Teilnahme an Abholungen

Abholungen dürfen nur von registrierten Lebensmittelrettern mit gültigem Abholerausweis durchgeführt werden.
Neue Interessierte können im Rahmen von Probeabholungen in Begleitung eines registrierten Lebensmittelretters teilnehmen.

Bei unerwartetem Ausfall (z. B. Krankheit) bin ich verpflichtet, mich schnellstmöglich aus dem Kalender auszutragen, damit Ersatz organisiert werden kann.

3. Umgang mit Lebensmitteln

Ich verpflichte mich,

  • Lebensmittel vor der Weitergabe nach bestem Wissen und Gewissen auf ihre Unbedenklichkeit zu überprüfen
  • Kühlware und leicht verderbliche Lebensmittel sachgerecht zu lagern bzw. zu kühlen und andernfalls nicht weiterzugeben
  • keine noch essbaren Lebensmittel zu entsorgen
  • nicht mehr genießbare Lebensmittel sowie Verpackungen, Kartons etc. ordnungsgemäß zu entsorgen
  • den Ort der Abholung oder Sortierung mindestens so sauber zu hinterlassen, wie ich ihn vorgefunden habe

4. Haftung

Mit der Abholung übernehme ich die volle Verantwortung für die Lebensmittel.

Lebensmittelspendende Betriebe sind von jeglicher Haftung für die Genießbarkeit oder gesundheitliche Unbedenklichkeit der Lebensmittel befreit.
Auch Lebensmittelretter Rhein-Mosel e.V. übernimmt keine Haftung.

Ich verzichte gegenüber dem Verein sowie gegenüber den Lebensmittelspendenden und deren Lieferanten auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

5. Neutralität

Lebensmittelretter Rhein-Mosel e.V. ist parteipolitisch neutral.
Ich verpflichte mich, diese Neutralität zu wahren und die entsprechenden Vorgaben einzuhalten.