Rechtsvereinbarung Teil I - Eigenerklärung - Verhaltenskodex und Sorgfaltspflichten
Stand: 26.12.2018
Ich erkläre das Folgende:
Ich werde im Rahmen von Lebensmittelretter Rhein-Mosel als Lebensmittelretter tätig werden. Das heißt, ich hole bei LebensmittelspenderInnen Lebensmittel ab und verpflichte mich, diese entweder selbst zu verbrauchen oder ausschließlich unentgeltlich an Dritte weiterzugeben (privat, Suppenküchen, Tafeln, Bahnhofsmissionen, gemeinnützige Vereine, Fair-Teiler, online als Essenskorb etc.).
Das oberste Ziel ist es, alle noch genießbaren Lebensmittel vor der Vernichtung zu bewahren und sie dem menschlichen Verzehr zuzuführen. Als Lebensmittelretter handle ich ehrenamtlich aus sozialen, ethischen und ökologischen Gründen, um die Lebensmittelverschwendung und damit den Hunger, die Ressourcenverschwendung und den Klimawandel uvm. zu minimieren.
Die Lebensmittelretter sind eine effiziente, lokale und zeitnahe Ergänzung zu anderen gemeinnützigen Organisationen wie z.B. den Tafeln. Zielsetzung ist es, neben großen LebensmittelhänderInnen möglichst allen kleinen LebensmittelspenderInnen wie Bäckereien, Bioläden, Restaurants etc. die Kooperation mit den Lebensmittelrettern zu ermöglichen, so dass unabhängig von der Größe des Lebensmittelbetriebes keine noch genießbaren Lebensmittel weggeworfen werden müssen.
Die umfassende Zufriedenheit unserer Kooperationsbetriebe ist ein elementarer Teil des Lebensmittelrettens. Ich verpflichte mich, mich dafür mit zuverlässigem, freundlichem und aufgeschlossenem Verhalten gegenüber den Menschen und Betrieben auf allen Ebenen einzusetzen.
Ich verpflichte mich, keine Betriebe anzusprechen bzw. Kooperationen aufzubauen, so lange ich nicht das Quiz für Betriebsverantwortliche Lebensmittelretter bestanden habe. Generell ist es nur in Absprache mit dem Vorstand gestattet, Betriebe anzusprechen.
Ziel ist es, eine Abholquote von 100% zu erreichen. Um diese zu gewährleisten, bin ich als Lebensmittelretter dazu angehalten, alle Abholtermine im Kalender einzutragen und gut mit anderen Lebensmittelrettern vernetzt zu sein. Bei unerwartetem Ausfall wie z.B. durch Krankheit etc. bin ich dazu verpflichtet, mich schnellstmöglich aus dem Kalender auszutragen und mich um einen Ersatz-Lebensmittelretter zu kümmern, der schon mal bei dem Lebensmittelspendebetrieb abgeholt hat, und nur im Notfall einen Lebensmittelretter zu wählen, der bei dem Betrieb noch nie abgeholt hat. Sollte sich bis 24 Stunden vor dem Abholtermin kein Ersatz gefunden haben, muss das Suchen nach einem Ersatz via Telefon und E-Mail fortgeführt werden, bis jemand gefunden wird. Ist die Suche auch bis zu einer Stunde vor Abholtermin nicht erfolgreich, muss die Filiale und der Vorstand umgehend telefonisch informiert werden, dass an dem betreffenden Tag keine Abholung vorgenommen werden kann.
In den Ausnahmesituationen, in denen trotz aller Bemühungen keine Abholung stattfinden konnte, muss das Team des Betriebes per Pinnwandeintrag über das Nichterscheinen informiert werden sowie das Nichtabholen als eigener Verstoß gemeldet werden.
Als Lebensmittelretter sichere ich zu, Kühlware und leicht verderbliche Lebensmittel bis zur Übergabe an Dritte sachgerecht zu lagern bzw. zu kühlen und andernfalls solche Lebensmittel nicht an Dritte weiterzugeben.
Als Lebensmittelretter garantiere ich, während der Abholungen oder danach keine noch essbaren Lebensmittel zu entsorgen und mich verantwortlich und fachgerecht um die Entsorgung der nicht mehr genießbaren Lebensmittel, aber auch Verpackungen, Kartons etc. zu kümmern.
Desweiteren verpflichte ich mich, den Ort, an dem die Ware entgegengenommen bzw. getrennt wird, mindestens so sauber zu hinterlassen, wie ich ihn vorgefunden habe. Die Lebensmittel werden zu den Zeiten abgeholt, zu welchen es die Lebensmittelspenderbetriebe wünschen. Normalerweise sind dies feste Zeiten, allerdings stehen die Lebensmittelretter auch bereit, um außerterminlich Lebensmittel abzuholen.
Ich bestätige, die Verhaltensregeln und andere grundliegende Regelungsdokumente gelesen und verstanden zu haben, und verpflichte mich, mich nach diesen zu verhalten. Wenn ich Kenntnis davon erlange, dass diese Verhaltensregeln von anderen Lebensmittelrettern, Betriebsverantwortlichen oder Botschafter*innen nicht eingehalten werden, melde ich diese Verstöße über das Formular "Verstoß melden" im Profil des jeweiligen Users.
Als Lebensmittelretter erkläre ich, die in dieser Vereinbarung festgehaltenen Werte zu achten und Lebensmittelretter Rhein-Mosel e.V. nicht zu schädigen. Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht, jegliche diskreditierenden Aussagen gegen Lebensmittelretter Rhein-Mosel, ihren Botschafter*innen, Ihrem Vorstand und anderen UnterstützerInnen, auch nach Beendigung meiner Teilnahme als Lebensmittelretter, zu unterlassen. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich bei Verstoß gegen diese Erklärung, insbesondere wenn ich Lebensmittelretter Rhein-Mosel e.V. durch meine Handlungen oder Aussagen vorsätzlich oder grob fahrlässig schädige, von einer Teilnahme als Lebensmittelretter ausgeschlossen werde bzw. mir die Teilnahme als Lebensmittelretter untersagt wird.
Ich verpflichte mich auch, mich über aktuelle Informationen und Neuigkeiten auf dem Laufenden zu halten (regelmäßige Lebensmittelretter-Treffen aufsuchen, Newsletter lesen, Foren auf der Homepage besuchen, Mails lesen).
Lebensmittelretter Rhein-Mosel ist in erster Linie parteipolitisch neutral. Ich verpflichte mich, mich diesbezüglich an die Regeln und Vorgaben zu halten.
Rechtsvereinbarung Teil II - Haftungsausschluss
Stand: 26.12.2018
Ich erkläre das Folgende:
Ich werde im Rahmen von Lebensmittelretter Rhein-Mosel e.V. als Lebensmittelretter tätig, hole bei Lebensmittelspenderbetrieben Lebensmittel ab und verpflichte mich, diese entweder selbst zu genießen oder ausschließlich unentgeltlich an Dritte weiterzugeben.
Als Lebensmittelretter übernehme ich die Verantwortung für die Lebensmittel. Das heißt, dass alle Lebensmittelspenderbetriebe, Vereine, Bauernhöfe etc., die Lebensmittel abgeben, von jeglicher Haftung für die Genießbarkeit bzw. gesundheitliche Unbedenklichkeit der Ware entbunden werden. Eine Haftung der Lebensmittelspendenden, auch für Fahrlässigkeit jeden Grades, ist ausgeschlossen. Mir ist bekannt, dass der Lebensmittelretter Rhein-Mosel e.V. selbst nicht Vertragspartner der Lebensmittelspendenden wird und keine Haftung übernimmt. Somit hafte ich für die abgeholten und verteilten Lebensmittel und bin selber dafür verantwortlich, mich ggf. um eine Haftpflicht- und Unfallversicherung zu kümmern.
Ich verpflichte mich, die Lebensmittelspenden vor der Weitergabe nach bestem Wissen und Gewissen auf ihre Unbedenklichkeit zu überprüfen. Die Verhaltensanweisungen im Ratgeber des Lebensmittelretter Rhein-Mosel e.V., insbesondere zu verderblichen Lebensmitteln, habe ich zur Kenntnis genommen und werde sie befolgen. Ich trage damit als Lebensmittelretter die volle Verantwortung für die Lebensmittel, die ich abhole und muss selbst entscheiden, ob diese für den Verzehr bzw. die Weitergabe noch geeignet sind.
Ich verzichte gegenüber dem Lebensmittelretter Rhein-Mosel e.V. sowie gegenüber den jeweiligen Lebensmittelspendenden auf die Geltendmachung jeglichen Schadenersatzes, auch deren LieferantInnen gegenüber.